Monatsinformation - Januar 2007
Inhalt
- Termine Januar 2007,
- Termine Februar 2007,
- Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer,
- Auskünfte vom Finanzamt,
- Besteuerung der Unternehmensnachfolge soll neu geregelt werden,
- Einführung eines Elterngeldes ab 1. Januar 2007,
- Entfernungspauschale,
- Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Berlin,
- Freistellungsaufträge,
- Kfz-Steuer: Einstufung eines Geländewagens,
- Kindergeld: Negative Einkünfte aus einer Beteiligung sind bei der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens zu berücksichtigen,
- Kindergeld und Kinderfreibeträge,
- Kontrolle der Einkünfte aus Zinsen und Dividenden,
- Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 1. Januar 2007,
- Pauschalbesteuerung betrieblicher Sachzuwendungen,
- Reichensteuer,
- Spekulationsverluste,
- Versicherungssteuer,
- Absenkung des Sparerfreibetrags,
- Zahlung von Steuern durch Scheck erschwert.
Termine Januar 2007
Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag3
- Fällig am: 10.1.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung1: 15.1.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Scheck: 10.1.2007
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag
Seit dem 1.1.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Umsatzsteuer4
- Fällig am: 10.1.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung1: 15.1.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Scheck: 10.1.2007
Sozialversicherung5
- Fällig am: 29.1.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung1: entfällt,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Scheck: 10.1.2007
Termine Februar 2007
Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag3
- Fällig am: 12.2.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung1: 15.2.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Scheck: 12.2.2007
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag
Ab dem 1.1.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Umsatzsteuer4
- Fällig am: 12.2.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung1: 15.2.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Scheck: 12.2.2007
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
- Fällig am: 12.2.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung1: 15.2.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Scheck: 12.2.2007
Gewerbesteuer
- Fällig am: 15.2.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung1: 19.2.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Scheck: 12.2.2007
Grundsteuer
- Fällig am: 15.2.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung1: 19.2.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Scheck: 12.2.2007
Sozialversicherung5
- Fällig am: 26.2.2007,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung1: entfällt,
- Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Scheck: 12.2.2007
1 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
2 Bei Zahlung durch Scheck ist ab dem 1.1.2007 zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
3 Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat; bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das vorangegangene Kalendervierteljahr.
5 Ab 2006 sind die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen bietet sich die Zahlung im Lastschriftverfahren an. Die Krankenkassen möchten die Beitragsnachweise monatlich bereits eine Woche vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin elektronisch übermittelt haben. Dies sollte mit den einzelnen Krankenkassen abgestimmt werden. Wird die Lohnbuchführung nicht im eigenen Unternehmen, sondern durch extern Beauftragte erledigt, muss deshalb beachtet werden, dass die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fälligkeitstermin auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Deshalb kommen nur noch einige wenige Berufsgruppen in den Genuss von Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn sie schwerpunktmäßig in eigenen Räumen tätig sind oder vom Arbeitgeber ein Telearbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird und dort die wesentliche Arbeit (qualitativ) erledigt wird.
Es bestehen dann noch folgende Möglichkeiten:
- Vermietung des häuslichen Arbeitszimmers an den Arbeitgeber. Dabei muss die Nutzung aber im vorrangigen Interesse des Arbeitgebers erfolgen.
- Anmietung eines gesonderten Büros oder Nutzung gesonderter Räume im eigenen Mehrfamilienhaus, wenn die beruflich genutzten Räume nicht auf derselben Etage liegen.
In diesen Fällen sollte auf jeden Fall eine Abstimmung mit dem Steuerberater erfolgen.
Auskünfte vom Finanzamt
Für steuerliche Fragen steht Ihnen Ihr Steuerberater stets zur Verfügung. Sollten Sie das Bedürfnis haben, selbst vom Finanzamt direkt eine verbindliche Auskunft über Steuersätze, Freibeträge oder ähnliches zu erhalten, müssen ab Januar dafür Gebühren gezahlt werden. Die Kosten richten sich nach dem Wert der Information, den das Finanzamt für den Bürger ansetzt, zumindest nach der Zeit für die Bearbeitung. Es werden 50 € je angefangene halbe Stunde, mindestens aber 100,00 € angesetzt.
Besteuerung der Unternehmensnachfolge soll neu geregelt werden
Die erbschaftsteuerliche Belastung von Betriebsvermögen soll mit dem Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge gemindert bzw. ganz beseitigt werden. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass der Bundesrat dem Gesetz erst nach Verkündung der lange erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zustimmt, so dass mit einer Verabschiedung erst im Frühjahr 2007 gerechnet werden kann.
Folgendes ist geplant:
- Die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf produktiv eingesetztes Vermögen soll über einen Zeitraum von zehn Jahren gestundet werden. Während dieses Zeitraums wird die Steuer in gleichen Jahresraten (um je 1/10) abgeschmolzen. Nach zehn Jahren entfällt die Steuerschuld komplett.
- Voraussetzung für das Erlöschen der Steuerschuld ist allerdings, dass der Betrieb "in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang fortgeführt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betrieb insbesondere nach dem Umsatz, dem Auftragsvolumen und der Anzahl der Arbeitnehmer vergleichbar ist."
- Wenn diese Voraussetzungen in einem Jahr innerhalb des Zehnjahreszeitraums nicht erfüllt werden, wird die restliche gestundete Steuer fällig.
Bei stark sinkendem Auftragsvolumen und damit verbundenen Umsatzrückgängen kann auch die Anzahl der Arbeitnehmer möglicherweise nicht gehalten werden. Somit würden die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Da diese Regelung unpraktikabel ist, ist der Gesetzgeber gefordert, eine klare Regelung zu treffen. Eine Interpretation durch die Finanzämter würde zu dauernden Rechtsstreiten führen.
Einführung eines Elterngeldes ab 1. Januar 2007
Für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden, gibt es das neue Elterngeld. Es steht Erwerbstätigen, Selbstständigen, Beamten, erwerbslosen Elternteilen, Studierenden und Auszubildenden für 12 Monate zu. Betreut auch der andere Elternteil das Kind für mindestens 2 Monate, wird das Elterngeld für 14 Monate gewährt. Eltern können die Elterngeldmonate auch gleichzeitig beanspruchen oder bei gleichem Gesamtbudget auf die doppelte Bezugsdauer ausdehnen.
Ersetzt werden 67 % des bisherigen Einkommens aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit - mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich -, wenn die Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert wird. Liegt das Nettoeinkommen unter 1.000 € monatlich, werden bei gleitender Erhöhung bis zu 100 % des Einkommens ersetzt.
Wird innerhalb von 36 Monaten ein weiteres Kind geboren und ist das Einkommen nach der Geburt des ersten Kindes gesunken, wird das Absinken durch einen Zuschlag zum neuen Elterngeld zur Hälfte ausgeglichen. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 € für das zweite und jedes weitere Kind. Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt allerdings dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das Mindestelterngeld von 300 € monatlich wird nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen oder Wohngeld angerechnet.
Entfernungspauschale
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Ab dem 1.1.2007 beginnt die berufliche Sphäre am Werkstor.
Bei Fernpendlern wird aber eine Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 € ab dem 21. km wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt. Hinzu kommt, dass auf diesen Fahrten entstehende Unfallkosten nicht mehr zusätzlich abgezogen werden können, und zwar auch dann nicht, wenn der Unfall auf der Strecke nach dem 20. km geschieht.
Außerdem sind auch die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel betroffen, die bisher ihre tatsächlichen Kosten ansetzen konnten. Diese Vergünstigung entfällt ab dem 1.1.2007.
Für Arbeitnehmer, die sonst keine Werbungskosten geltend machen, wirkt sich ein Werbungskostenabzug deshalb erst ab einer Entfernung von 34 km aus. Außerdem kann der Arbeitgeber zukünftig nur noch die Pauschalversteuerung vornehmen, soweit der Arbeitnehmer Fahrtkosten über 20 km als Werbungskosten geltend machen kann. Dies bedeutet, dass für den Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers vom 1. bis zum 20. km Lohnsteuer und Sozialversicherung zu zahlen sind. Dies gilt auch bei Benutzung eines Firmenwagens.
Dienstreisen oder Familienheimfahrten anlässlich einer doppelten Haushaltsführung sind von der Neuregelung nicht betroffen. Behinderte mit einem Grad der Behinderung von 70 % sowie solche mit mindestens 50 % Behinderung und gleichzeitig bescheinigter Gehbehinderung können weiterhin die tatsächlichen Kosten geltend machen.
Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Berlin
Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Bundesländern die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer übertragen. Die Länder können nur den Steuersatz selbst bestimmen.
Als erstes Bundesland hat Berlin von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und die Grunderwerbsteuer mit Wirkung zum 01.01.2007 von bisher 3,5 % auf 4,5 % erhöht.
Freistellungsaufträge
Die Banken kürzen die erteilten Freistellungsaufträge ab 2007 automatisch auf 56,37 % der bisherigen Summe. Wenn Sie Ihren Sparerfreibetrag auf mehrere Banken bzw. Konten verteilt haben, prüfen Sie bitte ab die eingeräumten Summen noch genau den Notwendigkeiten entsprechen.
Kfz-Steuer: Einstufung eines Geländewagens
Geländewagen wurden bisher nach den für LKW geltenden Regeln besteuert, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hatten, und zwar ungeachtet dessen, ob sie nach ihrer Bauart und Einrichtung vorwiegend zur Beförderung von Lasten geeignet und bestimmt waren. Das Steuerprivileg beruhte auf einer Vorschrift der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, auf die das Kraftfahrzeugsteuergesetz verwies und nach der solche Fahrzeuge (sog. Kombinationsfahrzeuge) als LKW galten. Diese Vorschrift ist jedoch zum 1. Mai 2005 aufgehoben worden.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine EU-Richtlinie keine für die Mitgliedstaaten verbindlichen Festlegungen enthalte, was ein LKW und was ein PKW ist. Daher ist für Kombinationsfahrzeuge ungeachtet ihres zulässigen Gesamtgewichts die in der Regel wesentlich höhere PKW-Steuer zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug ist nach Bauart und Einrichtung als LKW anzusehen, also vorwiegend zur Beförderung von Lasten geeignet und bestimmt. Für diese Abgrenzung von PKW und LKW ist ein Bündel von Kriterien zu berücksichtigen:
- Zahl der Sitzplätze, zulässige Ladung, Größe der Ladefläche, Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten,
- Verblechung der Seitenfenster, Höchstgeschwindigkeit, äußeres Erscheinungsbild, Herstellerkonzeption.
Kindergeld: Negative Einkünfte aus einer Beteiligung sind bei der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens zu berücksichtigen
Verlustzuweisungen aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft sind bei der Berechnung der kindergeldrelevanten Einkünfte zu berücksichtigen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Ein in Ausbildung befindliches volljähriges Kind bezog laufend Einkünfte, die zu einem Überschreiten des Jahresgrenzbetrags führten. Durch eine Beteiligung an einer Personengesellschaft und die daraus zugewiesenen Verluste reduzierte sich das Einkommen auf einen unter dem Jahresgrenzbetrag liegenden Betrag. Die Familienkasse erkannte diese Verluste nicht an und vertrat die Auffassung, dass solche bewusst herbeigeführten negativen Einkünfte nicht zur Minderung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kindes führten.
Der Bundesfinanzhof kommt zum Ergebnis, dass der Begriff "Einkünfte" im kindergeldrechtlichen Sinne der Legaldefinition des Einkommensteuergesetzes entspricht, so dass die Summe der Einkünfte anzusetzen ist. Der Begriff ist im Gesetz so eindeutig definiert, dass alle Einkünfte des Kindes, also auch negative, zu berücksichtigen sind.
Kindergeld und Kinderfreibeträge
Kindergeld und kindbedingte Freibeträge werden nur noch bis vor Vollendung des 25. Lebensjahrs des Kindes (für Kinder des Geburtsjahrgangs 1982: bis vor Vollendung des 26. Lebensjahrs) gewährt. Bis 31.12.2006 galt dies für Kinder, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für Kinder, die vor dem 1.1.2007 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet haben, gilt die alte Rechtslage allerdings weiter. Für Kinder, die vor dem 1.1.2007 das 24. Lebensjahr vollendet haben, werden die Vergünstigungen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres gewährt.
Negativ kann sich im Einzelfall die Kürzung der Entfernungspauschale oder der Wegfall des Abzugs für das Arbeitszimmer bei der Berechnung des Einkommens des Kindes auswirken. Das Einkommen darf weiterhin 7.680 € nicht überschreiten.
Hinweis: Bei der Berechnung der Einkommensgrenze ist noch nicht geklärt, ob auch die Lohnsteuer sowie die Beiträge zur privaten oder zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzugsfähig sind. Außerdem wird noch gerichtlich geklärt, ob ein geringfügiges Überschreiten der Einkommensgrenze schädlich ist.
Kontrolle der Einkünfte aus Zinsen und Dividenden
Die Finanzverwaltung erhält direkten Zugriff auf die Jahresbescheinigungen der Banken, die von den Kreditinstituten für die Kunden ausgegebenen werden. Damit verfügt das Finanzamt über konkrete Informationen, welche Zinsen und Dividenden der Kunde erhalten hat bzw. welche Gewinne aus Aktien- und Wertpapierverkäufen erzielt wurden. Nunmehr sollen alle Bescheinigungen rückwirkend ab 2004 überprüft werden. Bitte vergewissern Sie sich, ob Sie alle Einkünfte in den Steuererklärungen angegebenen haben und fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 1. Januar 2007
Ab 1. Januar 2007 gelten folgende Werte in der Sozialversicherung:
Beiträge West
| Versicherungsart | 2007 jährlich € | 2006 jährlich € | 2007 monatl. € | 2006 monatl. € | 2007 täglich € | 2006 täglich € |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Krankenvers. | 42.750,00 | 42.750,00 | 3.562,50 | 3.562,00 | 118,75 | 118,75 |
| Pflegevers. | 42.750,00 | 42.750,00 | 3.562,50 | 3.562,00 | 118,75 | 118,75 |
| Rentenvers. | 63.000,00 | 63.000,00 | 5.250,00 | 5.250,00 | 175,00 | 175,00 |
| Arbeitslosenvers. | 63.000,00 | 63.000,00 | 5.250,00 | 5.250,00 | 175,00 | 175,00 |
Beiträge Ost
| Versicherungsart | 2007 jährlich € | 2006 jährlich € | 2007 monatl. € | 2006 monatl. € | 2007 täglich € | 2006 täglich € |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Krankenvers. | 42.750,00 | 42.750,00 | 3.562,50 | 3.562,00 | 118,75 | 118,75 |
| Pflegevers. | 42.750,00 | 42.750,00 | 3.562,50 | 3.562,00 | 118,75 | 118,75 |
| Rentenvers. | 54.600,00 | 52.800,00 | 4.550,00 | 4.400,00 | 151,67 | 146,67 |
| Arbeitslosenvers. | 54.600,00 | 52.800,00 | 4.550,00 | 4.400,00 | 151,67 | 146,67 |
Die für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen betragen für die bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer 47.750 €. Für die am 31.12.2002 in der Privaten Krankenversicherung versicherten Beschäftigten beträgt die Grenze 42.750 €.
Hinweis: Der Beitragssatz in der Rentenversicherung wird von 19,5 auf 19,9 % angehoben, während der zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,2 % gesenkt wird. Weiterhin haben viele Krankenkassen ihre Beiträge erhöht.
Pauschalbesteuerung betrieblicher Sachzuwendungen
Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder an Personen, die nicht in einem Dienstverhältnis stehen, führen beim Empfänger zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, dessen Wert für ihn häufig schwer zu ermitteln ist. Zur Erleichterung der Besteuerung gibt es ab dem 1.1.2007 ein Pauschalierungswahlrecht, das es dem Zuwendenden ermöglicht, die Einkommensteuer pauschal zu erheben und damit den geldwerten Vorteil beim Empfänger abzugelten. Die Regelung gilt für Geschenke und zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Vergütung gewährte Zuwendungen. Darunter fallen auch die dem Empfänger gewährten Vorteile anlässlich des Besuchs von sportlichen, kulturellen oder musikalischen Veranstaltungen. Die Regelung gilt nicht für Streuwerbeartikel und geringwertige Warenproben, die keine Geschenke sind.
Das Pauschalierungswahlrecht kann für alle Zuwendungen im Wirtschaftsjahr nur einheitlich durch die Anmeldung der Pauschalsteuer ausgeübt werden. Es kann nicht widerrufen werden.
Der geldwerte Vorteil wird nach den tatsächlichen Kosten des Zuwendenden einschließlich Umsatzsteuer bemessen.
Der Pauschsteuersatz beträgt 30 %. Von der Übernahme der Steuer ist der Empfänger zu unterrichten.
Um bei hohen Sachzuwendungen eine Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz des Empfängers zu gewährleisten, ist die Pauschalierung ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder je Einzelzuwendung 10.000 € übersteigen. Die Zuwendungen sind weiterhin aufzuzeichnen, auch um diese Grenze prüfen zu können.
Die pauschale Einkommensteuer ist bei der Lohnsteuer-Anmeldung zu erfassen.
Die Pauschalsteuer kann nur dann als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn sie auf Zuwendungen an Arbeitnehmer entfällt. Die Pauschalsteuer für Zuwendungen an Geschäftsfreunde stellt eine nichtabzugsfähige Betriebsausgabe dar.
Reichensteuer
Ledige, die im Kalenderjahr ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 € erzielen, müssen ab 2007 einen Zuschlag von drei Prozentpunkten auf den Spitzensteuersatz zahlen. Für zusammenveranlagte Ehegatten verdoppelt sich die Grenze beim zu versteuernden Einkommen auf 500.000 €.
Gewinneinkünfte werden von der zusätzlichen Belastung ausgenommen. Die verfassungsrechtlich zweifelhafte Ungleichbehandlung von privaten Einkünften und Gewinneinkünften soll durch die für 2008 geplante Unternehmenssteuerreform beseitigt werden.
Spekulationsverluste
Die Regelung zur Anrechnung erlittener Verluste bei privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsverluste) ist geändert worden. Ab 2007 dürfen die Verluste nur dann mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart steuermindern verrechnet werden, wenn die Verluste im Jahr der Entstehung amtlich in der Steuererklärung deklariert wurden. Zu den Einzelheiten befragen Sie bitte die Kanzlei.
Versicherungssteuer
Gleichzeitig mit der Umsatzsteuer wird auch die Versicherungssteuer auf 19 % angehoben. Kranken-, Lebens- und Rentenversicherungen sind nicht versicherungssteuerpflichtig.
Schadens-, Auto- und Unfallversicherungen unterliegen dem neuen Steuersatz. Beachten Sie, dass auch alle laufenden Versicherungen davon betroffen sind.
Absenkung des Sparerfreibetrags
Zum 1.1.2007 wird der Sparerfreibetrag auf 750 € für Alleinstehende und 1.500 € für zusammenveranlagte Ehegatten herabgesetzt. Unter Einbeziehung des Werbungskostenpauschbetrags beträgt das Freistellungsvolumen dann 801 € bzw. 1.602 €.
Sind Freistellungsaufträge nur bei einer Bank gestellt worden, so wird die Bank das neue Freistellungsvolumen zu Grunde legen. Problematisch wird es, wenn mehreren Kreditinstituten Freistellungsaufträge erteilt, Konten aufgelöst und/oder Guthaben bei anderen Kreditinstituten angelegt oder erhöht worden sind. In diesen Fällen sollten die Freistellungsaufträge kurzfristig angepasst werden. Dabei muss auch beachtet werden, dass die Aufträge insgesamt die entsprechenden Grenzen nicht überschreiten, um unnötigen Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Hinweis: Die Bundesregierung plant für 2009 eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und Spekulationsgewinne. Deshalb sollte insbesondere bei höheren Einkünften mit dem Steuerberater abgestimmt werden, ob die Anlagenstrategie zu ändern ist.
Zahlung von Steuern durch Scheck erschwert
Bei Zahlung einer Steuer durch Scheck ist ab dem 1.1.2007 zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt.
Beispiel:
Die Umsatzsteuer Dezember 2006 wird am 10.1.2007 per Scheck bezahlt. Die Zahlung ist verspätet und löst die Festsetzung von Säumniszuschlägen aus, weil die Zahlung erst am 13.1.2007 als erfolgt gilt.
Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Die Finanzämter ziehen die Beträge meistens erst nach dem Fälligkeitstag ein, so dass eine Zahlung per Scheck keine Vorteile (mehr) bringt.
