Jahresabschluß
Gewinnermittlung
Nach vorgelegten Unterlagen oder von der Kanzlei geführter Buchhaltung Erstellung
- von Bilanzen nach Handels - und Steuerrecht, einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung für Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG), für Personengesellschaften und Einzelunternehmen,
- des Anhangs für Kapitalgesellschaften,
- der Einnahme-Überschuss-Rechnung für Freiberufler und Kleinunternehmer.
Steuererklärung
- Erstellung privater Einkommensteuererklärungen mit Ermittlung der jeweiligen Einkünfte,
- Erstellung der Umsatzsteuererklärungen und Erstellung der Gewerbesteuererklärungen auf Grundlage der vorliegenden Jahresabschlüsse,
- Erstellung der Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung von Besteuerungsgrundlagen,
- Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses arbeitet die Kanzlei mandantenorientiert und berücksichtigt Ihre zu erwartenden steuerlichen Verhältnisse.
